Warum es für Photovoltaik keine klassischen Zuschüsse mehr gibt
Bis 2022 war die Förderlandschaft für Solaranlagen unübersichtlich: Bundesprogramme, Landesmittel und kommunale Töpfe mussten einzeln beantragt werden, oft mit Wartelisten und Stichtagen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gewählt und die Förderung in das Steuerrecht verlagert. Seit dem 1. Januar 2023 gilt auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt-Peak ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Für Sie bedeutet das: Der Bruttopreis entspricht dem Nettopreis, Sie sparen 19 Prozent sofort und müssen dafür kein Formular ausfüllen.
Gleichzeitig wurden die Einnahmen aus kleinen Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Beides zusammen wirkt wie ein Zuschuss von mehreren tausend Euro, taucht aber in keiner Förderdatenbank auf. Wer heute nach „Photovoltaik Zuschuss“ sucht, findet deshalb vor allem regionale Programme. Die eigentliche Entlastung steckt im Preis und in der Steuererklärung. Wie sich die Kosten nach dieser Umstellung zusammensetzen, rechnen wir im Ratgeber Photovoltaik Kosten 2026 transparent vor.
Nullsteuersatz: Was genau mehrwertsteuerfrei ist
Der Nullsteuersatz umfasst deutlich mehr als nur die Module. Steuerfrei sind alle Komponenten, die für den Betrieb der Anlage nötig sind, sowie die gesamte Arbeitsleistung:
- Solarmodule und Unterkonstruktion inklusive Dachhaken und Schienen
- Wechselrichter, Leistungsoptimierer und Überspannungsschutz
- Stromspeicher, auch bei späterer Nachrüstung, siehe Speicherförderung
- Energiemanagement und Messtechnik, zum Beispiel unser solar0.Flow
- Montage, Elektroinstallation, Gerüst und Inbetriebnahme
Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, einer öffentlichen Einrichtung oder eines Gebäudes für gemeinnützige Tätigkeiten installiert wird und die installierte Leistung 30 kWp je Wohneinheit nicht übersteigt. Bei gewerblichen Anlagen über dieser Grenze gilt der reguläre Steuersatz, dafür ist dort der Vorsteuerabzug möglich.
Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und Entwicklung
Für Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, erhalten Sie eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegte Vergütung. Entscheidend ist der Monat der Inbetriebnahme: Der dann gültige Satz bleibt für das Inbetriebnahmejahr plus 20 weitere Kalenderjahre unverändert. Die Degression von einem Prozent alle sechs Monate betrifft nur Neuanlagen.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | ca. 7,9 ct/kWh | ca. 12,5 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp (anteilig) | ca. 6,9 ct/kWh | ca. 10,5 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp (anteilig) | ca. 5,6 ct/kWh | ca. 10,5 ct/kWh |
Bei einer typischen Anlage lohnt sich die Teileinspeisung fast immer, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde rund 36 Cent Netzstrom ersetzt und damit mehr als viermal so wertvoll ist wie die Einspeisung. Die Volleinspeisung ist nur interessant, wenn Sie kaum Eigenverbrauch haben, etwa bei einer Zweitanlage auf der Scheune. Wie hoch Ihr Eigenverbrauch realistisch ausfällt, zeigt Ihnen unser Solarrechner in zwei Minuten.
KfW-Kredit 270: Finanzierung für Anlage, Speicher und Wallbox
Das Programm „Erneuerbare Energien Standard“ der KfW finanziert Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur mit bis zu 100 Prozent der Investitionssumme. Die Konditionen im Überblick:
- Zinssatz: ab etwa 2,9 Prozent effektiv pro Jahr, abhängig von Bonität und Besicherung
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre, mit 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
- Höchstbetrag: 150 Millionen Euro je Vorhaben, für Privathaushalte praktisch unbegrenzt
- Antragsweg: über Ihre Hausbank, vor Abschluss des Liefervertrags
Ob sich der KfW-Kredit gegenüber einem klassischen Ratenkredit lohnt, hängt vom Zinsangebot Ihrer Bank ab. Wer kein Kapital binden möchte, für den ist oft die Miete mit 0 € Anzahlung die einfachere Lösung: Dort sind Versicherung, Wartung und Reparatur bereits enthalten, und die monatliche Rate liegt in vielen Fällen unter der bisherigen Stromrechnung.
Regionale Zuschüsse: Wo es zusätzliches Geld gibt
Auch wenn der Bund keine Direktzuschüsse mehr zahlt, fördern viele Bundesländer, Landkreise, Städte und Stadtwerke weiterhin. Typisch sind Zuschüsse für Batteriespeicher, für die Kombination aus Gründach und Photovoltaik, für Wallboxen oder für Mieterstromprojekte. Die Töpfe sind oft klein und schnell ausgeschöpft, ein frühzeitiger Antrag lohnt sich.
| Region | Programm | Förderung |
|---|---|---|
| Berlin | SolarPLUS | bis 15.000 € für Speicher, Gründach-Kombi, Mieterstrom |
| Nordrhein-Westfalen | progres.nrw | Speicher 150 €/kWh, Wallbox bis 1.500 € |
| Baden-Württemberg | BW-e-Solar | 500 € Wallbox bei gleichzeitiger PV-Installation |
| München | Klimaneutrale Gebäude | bis 400 €/kWp plus Speicherbonus |
| Freiburg | Klimafreundlich Wohnen | 150 €/kWp, Speicher 150 €/kWh |
Welche Programme für Ihre Adresse gelten, prüfen wir im kostenlosen Förder-Check. Eine ausführliche Übersicht nach Bundesland finden Sie auf der Seite Regionale Förderprogramme.
Rechenbeispiel: So viel bringt die Förderung wirklich
Familie Berger aus Potsdam installiert eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher. Ohne Nullsteuersatz läge der Bruttopreis bei rund 20.100 Euro. So sieht die Rechnung mit allen Vorteilen aus:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anlagenpreis netto | 16.900 € |
| Ersparnis Nullsteuersatz | −3.211 € |
| Regionaler Speicherzuschuss (Beispiel Brandenburg) | −1.000 € |
| Tatsächlicher Preis | 16.900 € statt 20.111 € |
| Einspeisevergütung über 20 Jahre | + ca. 4.800 € |
| Stromkostenersparnis über 25 Jahre | + ca. 55.000 € |
Die Amortisation liegt damit bei sieben bis neun Jahren. Danach produziert die Anlage weitere 15 bis 20 Jahre nahezu kostenlosen Strom. Rechnen Sie Ihr eigenes Szenario im Solarrechner durch oder starten Sie direkt den Solar-Check.


