In Deutschland leben mehr als die Hälfte aller Haushalte zur Miete. Für sie war Solarstrom lange unerreichbar. Mieterstrom und die neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ändern das.
Das Grundprinzip
Auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses entsteht Solarstrom. Statt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen, wird er über die Hausverkabelung direkt an die Wohnungen verteilt. Weil das öffentliche Netz nicht genutzt wird, entfallen Netzentgelte, Konzessionsabgabe und einzelne Umlagen. Der Strom ist dadurch günstiger als beim Grundversorger.
Was nicht im Haus verbraucht wird, geht ins Netz und wird nach EEG vergütet. Was die Bewohner zusätzlich benötigen, kommt als Reststrom aus dem Netz.
Zwei Modelle im Vergleich
| Kriterium | Klassischer Mieterstrom | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | EEG § 21 Abs. 3 | § 42b EnWG seit 2024 |
| Betreiber wird Lieferant | ja, mit allen Pflichten | nein |
| Reststromvertrag | über den Mieterstromanbieter | bleibt beim Mieter |
| Mieterstromzuschlag | 1,7 – 3,6 ct/kWh | entfällt |
| Preisobergrenze | 90 % des Grundversorgertarifs | frei vereinbar |
| Aufwand | hoch | gering |
Für kleinere Objekte bis etwa zwölf Wohneinheiten ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung meist der pragmatischere Weg. Bei größeren Anlagen kann der Mieterstromzuschlag den Mehraufwand rechtfertigen.
Vorteile für alle Beteiligten
Für Mieter
- 10 bis 20 Prozent günstigerer Strom als beim Grundversorger
- nachweislich erneuerbarer Strom vom eigenen Dach
- keine Investition, keine Vertragsbindung an den Mietvertrag
- freie Wahl, ob man teilnimmt oder nicht
Für Vermieter und Eigentümergemeinschaften
- Rendite auf eine bislang ungenutzte Dachfläche
- Mieterstromzuschlag zusätzlich zur Einspeisevergütung
- bessere Vermietbarkeit und höhere Attraktivität des Objekts
- Beitrag zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes
- verbesserte Klasse im Energieausweis
Technische Voraussetzungen
Damit der Strom im Haus verteilt werden kann, braucht es ein passendes Messkonzept:
- Summenzählermodell: Ein Hauptzähler misst den Bezug aus dem Netz, Unterzähler erfassen die einzelnen Wohnungen. Diese Variante ist bei Neuinstallationen Standard.
- Virtuelles Summenzählermodell: Die Verrechnung erfolgt rechnerisch über die vorhandenen Zählpunkte, was den Umbau reduziert.
- Smart Meter: Für die viertelstündliche Zuordnung ist ein intelligentes Messsystem nötig, siehe Smart Meter.
Hinzu kommen Abrechnungssysteme, die den erzeugten Strom nach dem vereinbarten Schlüssel auf die Teilnehmer verteilen und monatliche Abrechnungen erstellen.
Wirtschaftlichkeit
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten, 60-kWp-Anlage auf dem Flachdach.
| Kennwert | Wert |
|---|---|
| Investition | ca. 72.000 € |
| Jahresertrag | 54.000 kWh |
| Direktverbrauch im Haus | ca. 30.000 kWh |
| Erlös Mieterstrom (28 ct) | 8.400 € |
| Mieterstromzuschlag (2,6 ct) | 780 € |
| Einspeisung 24.000 kWh (6,9 ct) | 1.656 € |
| Betriebskosten und Abrechnung | − 2.400 € |
| Jährlicher Überschuss | ca. 8.400 € |
| Amortisation | ca. 8,6 Jahre |
Gleichzeitig zahlen die Bewohner 28 statt 36 Cent und sparen zusammen rund 2.400 Euro pro Jahr. Ein Speicher erhöht den Direktverbrauchsanteil weiter.
Förderung
Neben dem Mieterstromzuschlag gibt es regionale Programme. Berlin fördert Mieterstrom im Rahmen von SolarPLUS mit bis zu 15.000 Euro, weitere Länder ziehen nach. Eine Übersicht finden Sie unter regionale Förderprogramme. Der Nullsteuersatz gilt auch hier, sofern die Anlage 30 Kilowatt-Peak je Wohneinheit nicht überschreitet.
Stolpersteine
- Abrechnungsaufwand: Monatliche Abrechnungen für jede Wohnung erfordern ein professionelles System.
- Wechselnde Mieter: Bei jedem Ein- und Auszug müssen Verträge angepasst werden.
- Steuerliche Einordnung: Wer Strom liefert, wird gewerblich tätig. Das kann bei Vermietern die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer gefährden.
- Messkonzept: Ein nachträglicher Umbau der Zählerinfrastruktur kann teuer werden.
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Fazit
Mieterstrom bringt die Energiewende in den Geschosswohnungsbau. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hat die Hürden seit 2024 deutlich gesenkt. Für Eigentümer entsteht eine solide Rendite, für Bewohner günstiger und sauberer Strom.
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