Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
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Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deBei der Direktvermarktung wird Solarstrom über einen Händler an der Strombörse verkauft statt fest vergütet. Pflicht ist sie ab 100 kW Anlagenleistung.
Kleine Anlagen erhalten die feste Einspeisevergütung nach EEG – ein garantierter Cent-Betrag je Kilowattstunde, 20 Jahre lang. Größere Anlagen müssen ihren Strom stattdessen über einen Direktvermarkter an der Börse verkaufen. Sie erhalten dann den tatsächlichen Marktwert plus eine Marktprämie, die die Differenz zum anzulegenden Wert ausgleicht.
Die Pflicht zur Direktvermarktung greift ab 100 Kilowatt installierter Leistung. Darunter ist sie freiwillig – und ab etwa 30 kWp durchaus interessant, weil die Einspeisevergütung für diese Größenklasse deutlich niedriger liegt.
Dafür behält er eine Marge von meist 0,2 bis 0,5 Cent je Kilowattstunde ein. Die technische Voraussetzung ist eine Fernwirkanbindung, die Anlagenleistung und Einspeisung in Echtzeit übermittelt.
Für private Dachanlagen unter 30 kWp praktisch nie – der Aufwand übersteigt den Zusatzertrag. Interessant wird Direktvermarktung bei Gewerbeanlagen ab 100 kWp, bei Freiflächenanlagen und überall dort, wo eine Anlage gezielt zu Hochpreiszeiten einspeisen kann, etwa in Kombination mit einem großen Speicher.
Ein verwandtes Konzept für Privathaushalte ist der dynamische Stromtarif: Er dreht das Prinzip um und kauft Strom zum Börsenpreis ein. Beide Modelle profitieren von derselben Marktlogik – der Preis schwankt stündlich, und wer sich danach richtet, gewinnt.
Andere Bezeichnungen: Marktprämienmodell · geförderte Direktvermarktung
Ab 100 Kilowatt installierter Leistung. Kleinere Anlagen können freiwillig wechseln, ab etwa 30 kWp kann sich das rechnen.
In der Regel nicht. Der technische Aufwand mit Fernwirkanbindung und die Marge des Vermarkters übersteigen bei Anlagen unter 30 kWp den Mehrerlös gegenüber der festen Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Definition lesenEin dynamischer Stromtarif koppelt den Arbeitspreis stündlich an die Strombörse. Wer Verbrauch in günstige Stunden verschiebt, spart 20 bis 30 Prozent.
Definition lesenDer Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.
Definition lesenBei Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz abgegeben. Dafür gibt es einen deutlich höheren Vergütungssatz als bei Überschusseinspeisung.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.