Überschusseinspeisung
Bei Überschusseinspeisung wird zuerst der Eigenbedarf gedeckt, nur der Rest geht ins Netz. Das ist der Standardfall bei Einfamilienhäusern.
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Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deBei Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz abgegeben. Dafür gibt es einen deutlich höheren Vergütungssatz als bei Überschusseinspeisung.
Die Volleinspeisung ist das Gegenmodell zur Überschusseinspeisung: Kein Kilowatt bleibt im Haus, alles wird verkauft. Der Haushaltsstrom wird weiterhin vollständig zugekauft. Zum Ausgleich liegt der Vergütungssatz mit rund 12,5 Cent für die ersten 10 kWp deutlich über den etwa 7,9 Cent der Überschussvariante.
Die Bedingung ist einfach: Volleinspeisung lohnt nur, wenn Sie den Strom ohnehin nicht selbst nutzen könnten. Das trifft zu bei:
Für ein normales Einfamilienhaus mit 4.000 Kilowattstunden Verbrauch ist sie praktisch nie die bessere Wahl – der Eigenverbrauch ist mit 34 Cent je Kilowattstunde fast dreimal so viel wert wie die höhere Vergütung.
Seit dem EEG 2023 lassen sich beide Modelle auf einem Gebäude kombinieren. Üblich ist dann eine kleinere Anlage im Überschussbetrieb, die den Eigenbedarf deckt, plus eine zweite Teilanlage in Volleinspeisung auf der Restfläche. Beide brauchen eine eigene Messung und müssen technisch klar getrennt sein.
Die Entscheidung wird dem Netzbetreiber vor Jahresbeginn mitgeteilt und gilt dann für das gesamte Kalenderjahr. Ein Wechsel ist jährlich möglich – etwa wenn später eine Wärmepumpe oder ein E-Auto den Eigenbedarf deutlich erhöht.
Andere Bezeichnungen: Volleinspeiseanlage · vollständige Einspeisung
Nur wenn Sie den Strom nicht selbst nutzen können – etwa bei großen Dächern auf Nebengebäuden oder Zweitanlagen. Für normale Einfamilienhäuser ist die Überschusseinspeisung deutlich wirtschaftlicher.
Ja, seit dem EEG 2023 auf einem Gebäude mit zwei technisch getrennten Teilanlagen und separater Messung. Die kleinere Anlage deckt den Eigenbedarf, die zweite speist voll ein.
Bei Überschusseinspeisung wird zuerst der Eigenbedarf gedeckt, nur der Rest geht ins Netz. Das ist der Standardfall bei Einfamilienhäusern.
Definition lesenDie Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Definition lesenDas EEG regelt Förderung, Vergütung und Netzanschluss erneuerbarer Energien in Deutschland. Es ist die rechtliche Grundlage jeder Photovoltaikanlage.
Definition lesenBei der Direktvermarktung wird Solarstrom über einen Händler an der Strombörse verkauft statt fest vergütet. Pflicht ist sie ab 100 kW Anlagenleistung.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.