Volleinspeisung
Bei Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz abgegeben. Dafür gibt es einen deutlich höheren Vergütungssatz als bei Überschusseinspeisung.
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Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deBei Überschusseinspeisung wird zuerst der Eigenbedarf gedeckt, nur der Rest geht ins Netz. Das ist der Standardfall bei Einfamilienhäusern.
Der erzeugte Strom folgt einer festen Reihenfolge: Zuerst deckt er den laufenden Hausverbrauch, dann lädt er den Speicher, dann werden steuerbare Verbraucher wie Wallbox oder Heizstab bedient – und erst was dann noch übrig ist, fließt ins Netz. Der Zweirichtungszähler misst beide Richtungen getrennt.
Die Rechnung ist eindeutig: Eine selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 34 Cent Netzbezug, eine eingespeiste bringt knapp 8 Cent Vergütung. Auch wenn die Volleinspeisung mit etwa 12,5 Cent deutlich besser vergütet wird, bleibt der Eigenverbrauch klar überlegen.
| Überschuss | Volleinspeisung | |
|---|---|---|
| Vergütung je kWh | ca. 7,9 ct | ca. 12,5 ct |
| Wert der Eigennutzung | ca. 34 ct | entfällt |
| Typischer Nutzen 10 kWp | ca. 1.600 €/Jahr | ca. 1.190 €/Jahr |
Seit dem EEG 2023 lassen sich beide Modelle auf einem Gebäude kombinieren: eine Teilanlage im Überschussbetrieb für den Eigenbedarf, eine zweite in Volleinspeisung. Das lohnt sich bei großen Dächern, deren Fläche den Eigenbedarf weit übersteigt – zwei getrennte Zähler und eine saubere technische Trennung vorausgesetzt.
Die Wahl treffen Sie bei der Anmeldung und können sie jährlich zum Jahreswechsel ändern. Für praktisch alle Einfamilienhäuser ist die Überschusseinspeisung der richtige Weg – wie viel bei Ihnen zusammenkommt, zeigt der Solarrechner.
Andere Bezeichnungen: Teileinspeisung · Eigenverbrauch mit Einspeisung
Für Haushalte mit eigenem Verbrauch fast immer die Überschusseinspeisung, weil eine selbst genutzte Kilowattstunde rund 34 Cent wert ist gegenüber 12,5 Cent Volleinspeisevergütung.
Ja, jeweils zum Jahreswechsel mit Meldung an den Netzbetreiber. Seit dem EEG 2023 lassen sich beide Varianten auch parallel auf einem Dach betreiben, wenn die Anlagen technisch getrennt sind.
Bei Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz abgegeben. Dafür gibt es einen deutlich höheren Vergütungssatz als bei Überschusseinspeisung.
Definition lesenDie Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Definition lesenDer Eigenverbrauch ist der Anteil des Solarstroms, der im eigenen Haus genutzt wird. Er entscheidet stärker als jede andere Größe über die Wirtschaftlichkeit.
Definition lesenEin Zweirichtungszähler erfasst Netzbezug und Einspeisung getrennt. Er ist bei jeder Solaranlage mit Einspeisung vorgeschrieben.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.