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Achtung: Neue KfW-Förderregelung für Wärmepumpen ab 21. Juli – jetzt prüfen, was für Sie gilt!jetzt prüfen!Jetzt prüfen
Recht, Förderung & Steuern

Förderung

Förderung bündelt alle Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile für Solaranlagen und Wärmepumpen – von Bund, Ländern, Kommunen und Stadtwerken.

Wärmepumpe
bis 70 % Zuschuss
Photovoltaik
0 % Mehrwertsteuer
KfW 270
zinsgünstiger Kredit

Vier Ebenen, die sich kombinieren lassen

  • Bund: KfW-Zuschuss 458 für Wärmepumpen mit bis zu 70 Prozent, KfW-Kredit 270 für Photovoltaik und Speicher, Nullsteuersatz auf Solaranlagen.
  • Länder: eigene Programme wie progres.nrw oder SolarPLUS in Berlin, oft für Speicher und Wallboxen.
  • Kommunen: Städtische Zuschüsse, häufig mit kleinem Budget und Windhundverfahren.
  • Stadtwerke und Netzbetreiber: Boni für Speicher, Wallboxen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.

Die Reihenfolge ist entscheidend

Fast alle Programme verlangen, dass der Antrag vor Auftragsvergabe gestellt wird. Wer erst bestellt und dann fördert, geht leer aus. Bei der KfW-Wärmepumpenförderung muss zusätzlich ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung vorliegen – ein formaler Punkt, an dem viele Anträge scheitern.

Ebenfalls wichtig: Kumulierung. Bundes- und Landesförderung lassen sich oft kombinieren, Bundesprogramme untereinander häufig nicht. Der Nullsteuersatz gilt unabhängig davon immer.

Was aktuell die größten Beträge bringt

Der mit Abstand stärkste Hebel liegt bei der Wärmepumpe: Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeits-Bonus 20 Prozent, Einkommensbonus 30 Prozent und Effizienzbonus 5 Prozent, gedeckelt bei 70 Prozent und 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Bei Photovoltaik ist die eigentliche Förderung heute steuerlicher Natur – keine Mehrwertsteuer, keine Einkommensteuer auf Anlagen bis 30 kWp – ergänzt um die Einspeisevergütung.

Welche Programme für Ihre Adresse gelten, prüfen Sie in einer Minute im Förder-Check. Den Antrag übernehmen wir; eine Übersicht aller Programme finden Sie unter Förderungen 2026.

Andere Bezeichnungen: Zuschuss · Subvention · KfW-Förderung · BAFA

FAQ

Häufige Fragen zu Förderung

Muss ich die Förderung vor dem Kauf beantragen?

Ja, bei fast allen Programmen. Der Antrag muss vor der verbindlichen Auftragsvergabe gestellt sein. Verträge werden deshalb mit aufschiebender Bedingung geschlossen.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Bundes- und Landesprogramme lassen sich häufig kumulieren, Bundesprogramme untereinander meist nicht. Der Nullsteuersatz für Photovoltaik gilt zusätzlich zu allen anderen Förderungen.

Alle Fragen und Antworten

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Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.

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Lena Krause, Energieberaterin bei solar0, lächelt in die Kamera
Lena KrauseIhre Energieberaterin0800 7652 349
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