Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme ist der Tag, an dem eine Solaranlage erstmals Strom erzeugt. Er bestimmt Vergütungssatz und Beginn der 20-jährigen Förderdauer.
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Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deIm Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen eingetragen werden – auch jedes Balkonkraftwerk.
Jede Photovoltaikanlage, jeder Speicher und jedes Balkonkraftwerk muss binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Die Registrierung ist kostenlos und online in etwa 20 Minuten erledigt, hat aber echte Konsequenzen: Ohne Eintrag darf der Netzbetreiber die Einspeisevergütung einbehalten, und bei dauerhaftem Versäumnis droht ein Bußgeld.
Wichtig: Speicher und Solaranlage sind zwei getrennte Einheiten im Register und werden beide gemeldet. Wird später ein Speicher nachgerüstet, die Modulzahl erweitert oder der Wechselrichter getauscht, muss die Meldung aktualisiert werden.
Das MaStR ist die Datengrundlage für die Netzplanung, für die Ausschreibungsmengen und für die Berechnung der Degression der Einspeisevergütung. Es ist außerdem öffentlich einsehbar – jeder kann nachschauen, welche Anlagen in einer Straße gemeldet sind.
Bei Anlagen von solar0 übernehmen wir die Registrierung im Rahmen der Anmeldung vollständig; Sie erteilen dafür einmalig eine Vollmacht. Wer eine ältere Anlage besitzt und unsicher ist, ob sie gemeldet wurde, sollte das prüfen – eine nachträgliche Registrierung ist möglich und in der Regel ohne Sanktion, solange sie freiwillig erfolgt.
Andere Bezeichnungen: MaStR · Anlagenregister · Bundesnetzagentur-Register
Der Netzbetreiber kann die Einspeisevergütung einbehalten, bis die Registrierung nachgeholt ist. Bei dauerhaftem Versäumnis ist zusätzlich ein Bußgeld möglich.
Ja. Seit dem Solarpaket I ist das die einzige verbleibende Meldung – die frühere Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Registrierung ist kostenlos und dauert wenige Minuten.
Die Inbetriebnahme ist der Tag, an dem eine Solaranlage erstmals Strom erzeugt. Er bestimmt Vergütungssatz und Beginn der 20-jährigen Förderdauer.
Definition lesenDie Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Definition lesenDer Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.
Definition lesenEin Balkonkraftwerk ist eine Steckersolaranlage mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung, die ohne Elektrofachbetrieb an eine normale Steckdose angeschlossen wird.
Definition lesenDas EEG regelt Förderung, Vergütung und Netzanschluss erneuerbarer Energien in Deutschland. Es ist die rechtliche Grundlage jeder Photovoltaikanlage.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.