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Recht, Förderung & Steuern

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme ist der Tag, an dem eine Solaranlage erstmals Strom erzeugt. Er bestimmt Vergütungssatz und Beginn der 20-jährigen Förderdauer.

Frist MaStR
1 Monat
Bestimmt
Vergütungssatz
Dauer Anmeldung
2 bis 8 Wochen

Ein Datum mit Folgen

Rechtlich gilt eine Anlage als in Betrieb genommen, sobald sie erstmals bestimmungsgemäß Strom erzeugt hat – auch wenn der Zähler noch nicht getauscht ist. Dieses Datum friert den Satz der Einspeisevergütung ein und startet die 20-jährige Förderdauer plus Inbetriebnahmejahr. Da die Sätze halbjährlich sinken, kann eine Verschiebung um wenige Tage über den Zeitraum der Anlage hunderte Euro ausmachen.

Die Schritte in der Reihenfolge

  1. Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber, vor der Montage.
  2. Montage und Elektroinstallation durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Betrieb.
  3. Inbetriebnahmeprotokoll und Konformitätsnachweis nach VDE-AR-N 4105.
  4. Zählerwechsel auf einen Zweirichtungszähler durch den Messstellenbetreiber.
  5. Registrierung im Marktstammdatenregister binnen eines Monats.
  6. Anmeldung beim Finanzamt, sofern Einspeisung erfolgt.

Die häufigsten Verzögerungen

In der Praxis hängt der Zeitplan fast immer am Netzbetreiber und am Zählerwechsel. Zwei bis acht Wochen sind üblich, in Ballungsräumen auch länger. Die Anlage darf in dieser Zeit bereits laufen, sofern der Netzbetreiber zugestimmt hat – die erzeugte Energie wird dann über den Zählerstand nachträglich abgerechnet.

Versäumte Meldungen im Marktstammdatenregister sind der zweithäufigste Stolperstein: Bei verspäteter Registrierung kann die Vergütung rückwirkend gekürzt werden. Bei solar0 übernehmen wir sämtliche Anmeldungen, Protokolle und Nachweise – Sie unterschreiben einmal eine Vollmacht. Was sonst noch zum Ablauf gehört, zeigt die Seite Komplettpaket.

Andere Bezeichnungen: Netzanschluss · Anlagenanmeldung · Zählersetzung

FAQ

Häufige Fragen zu Inbetriebnahme

Wann gilt eine Solaranlage als in Betrieb genommen?

Sobald sie erstmals bestimmungsgemäß Strom erzeugt hat – unabhängig davon, ob der Zweirichtungszähler bereits gesetzt wurde. Dieses Datum bestimmt den Vergütungssatz für 20 Jahre.

Wie lange dauert die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Zwischen zwei und acht Wochen, in Ballungsräumen gelegentlich länger. Das Netzanschlussbegehren sollte deshalb schon vor der Montage gestellt werden.

Alle Fragen und Antworten

Verwandte Begriffe

Das passt zu Inbetriebnahme

Zählerwechsel

Vor der Einspeisung muss der alte Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Zuständig ist der Messstellenbetreiber.

Definition lesen

Netzbetreiber

Der Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.

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VDE-AR-N 4105

Die VDE-AR-N 4105 regelt den Anschluss von Erzeugungsanlagen ans Niederspannungsnetz. Sie ist die technische Grundlage jeder Anlagenanmeldung.

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Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.

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Lena Krause, Energieberaterin bei solar0, lächelt in die Kamera
Lena KrauseIhre Energieberaterin0800 7652 349
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