Zum Inhalt springen
Achtung: Neue KfW-Förderregelung für Wärmepumpen ab 21. Juli – jetzt prüfen, was für Sie gilt!jetzt prüfen!Jetzt prüfen
Strommarkt & Netz

Mieterstrom

Beim Mieterstrom wird Solarstrom vom Dach direkt an die Mieter im Haus verkauft, ohne den Umweg über das öffentliche Netz.

Preisobergrenze
90 % des Grundversorgertarifs
Mieterstromzuschlag
ca. 2 bis 3 ct/kWh
Alternative
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Solarstrom ohne Netzumweg

In einem Mehrfamilienhaus gehört das Dach der Eigentümergemeinschaft, der Strombedarf liegt aber in den einzelnen Wohnungen. Mieterstrom löst das: Der Anlagenbetreiber liefert den Solarstrom direkt an die Mieter und bezieht nur den Reststrom aus dem Netz. Da keine Netzentgelte, keine Konzessionsabgabe und keine Stromsteuer auf den direkt gelieferten Anteil anfallen, kann der Preis deutlich unter dem Grundversorgertarif liegen – gesetzlich vorgeschrieben sind höchstens 90 Prozent davon.

Die Hürden des klassischen Modells

Wer Mieterstrom anbietet, wird zum Energieversorger mit allen Pflichten: Belieferungsverträge, Abrechnung, Meldewesen, Messkonzept mit Summenzähler und Unterzählern. Dazu kommt, dass Mieter nicht zum Bezug verpflichtet werden dürfen – ihre freie Lieferantenwahl bleibt bestehen. In der Praxis hat das viele Vermieter abgeschreckt.

Die schlankere Alternative seit dem Solarpaket I

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung verzichtet auf die Versorgerrolle. Der Solarstrom wird nach einem vereinbarten Schlüssel auf die Parteien verteilt und abgerechnet; den Reststrom kauft jede Partei weiterhin selbst bei ihrem eigenen Anbieter. Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und ist für kleine Gebäude oder Eigentümergemeinschaften meist der praktikablere Weg.

  • Mieterstrom: Vollversorgung inklusive Reststrom, Mieterstromzuschlag möglich, hoher Aufwand.
  • Gebäudeversorgung: nur Verteilung des Solarstroms, kein Zuschlag, geringer Aufwand.

Beide Modelle brauchen ein sauberes Messkonzept mit intelligenten Messsystemen. Für Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften planen wir beide Varianten, siehe solar0 für Unternehmen.

Andere Bezeichnungen: Mieterstrommodell · gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

FAQ

Häufige Fragen zu Mieterstrom

Lohnt sich Mieterstrom für kleine Mehrfamilienhäuser?

Das klassische Mieterstrommodell rechnet sich meist erst ab etwa sechs bis acht Wohneinheiten. Darunter ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit deutlich weniger Aufwand die bessere Wahl.

Müssen Mieter den Mieterstrom abnehmen?

Nein. Die freie Wahl des Stromlieferanten bleibt bestehen, ein Zwang zur Abnahme ist unzulässig. Der Preisvorteil von mindestens zehn Prozent gegenüber dem Grundversorger ist deshalb das zentrale Argument.

Alle Fragen und Antworten

Verwandte Begriffe

Das passt zu Mieterstrom

Netzentgelte

Netzentgelte sind das Entgelt für die Nutzung der Stromnetze. Sie machen rund ein Drittel des Haushaltsstrompreises aus und sind regional verschieden.

Definition lesen

Smart Meter (iMSys)

Ein Smart Meter ist ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit. Er erfasst den Verbrauch viertelstündlich und ist Voraussetzung für dynamische Tarife.

Definition lesen

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.

Definition lesen
Lena Krause, Energieberaterin bei solar0, lächelt in die Kamera
Lena KrauseIhre Energieberaterin0800 7652 349
Persönliche Beratung

Mieterstrom in Ihrer Planung berücksichtigen

Unsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Kein Verkaufsdruck
AnrufenErsparnis berechnen