Netzentgelte
Netzentgelte sind das Entgelt für die Nutzung der Stromnetze. Sie machen rund ein Drittel des Haushaltsstrompreises aus und sind regional verschieden.
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Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deBeim Mieterstrom wird Solarstrom vom Dach direkt an die Mieter im Haus verkauft, ohne den Umweg über das öffentliche Netz.
In einem Mehrfamilienhaus gehört das Dach der Eigentümergemeinschaft, der Strombedarf liegt aber in den einzelnen Wohnungen. Mieterstrom löst das: Der Anlagenbetreiber liefert den Solarstrom direkt an die Mieter und bezieht nur den Reststrom aus dem Netz. Da keine Netzentgelte, keine Konzessionsabgabe und keine Stromsteuer auf den direkt gelieferten Anteil anfallen, kann der Preis deutlich unter dem Grundversorgertarif liegen – gesetzlich vorgeschrieben sind höchstens 90 Prozent davon.
Wer Mieterstrom anbietet, wird zum Energieversorger mit allen Pflichten: Belieferungsverträge, Abrechnung, Meldewesen, Messkonzept mit Summenzähler und Unterzählern. Dazu kommt, dass Mieter nicht zum Bezug verpflichtet werden dürfen – ihre freie Lieferantenwahl bleibt bestehen. In der Praxis hat das viele Vermieter abgeschreckt.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung verzichtet auf die Versorgerrolle. Der Solarstrom wird nach einem vereinbarten Schlüssel auf die Parteien verteilt und abgerechnet; den Reststrom kauft jede Partei weiterhin selbst bei ihrem eigenen Anbieter. Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und ist für kleine Gebäude oder Eigentümergemeinschaften meist der praktikablere Weg.
Beide Modelle brauchen ein sauberes Messkonzept mit intelligenten Messsystemen. Für Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften planen wir beide Varianten, siehe solar0 für Unternehmen.
Andere Bezeichnungen: Mieterstrommodell · gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Das klassische Mieterstrommodell rechnet sich meist erst ab etwa sechs bis acht Wohneinheiten. Darunter ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit deutlich weniger Aufwand die bessere Wahl.
Nein. Die freie Wahl des Stromlieferanten bleibt bestehen, ein Zwang zur Abnahme ist unzulässig. Der Preisvorteil von mindestens zehn Prozent gegenüber dem Grundversorger ist deshalb das zentrale Argument.
Netzentgelte sind das Entgelt für die Nutzung der Stromnetze. Sie machen rund ein Drittel des Haushaltsstrompreises aus und sind regional verschieden.
Definition lesenEin Smart Meter ist ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit. Er erfasst den Verbrauch viertelstündlich und ist Voraussetzung für dynamische Tarife.
Definition lesenDie Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Definition lesenDas EEG regelt Förderung, Vergütung und Netzanschluss erneuerbarer Energien in Deutschland. Es ist die rechtliche Grundlage jeder Photovoltaikanlage.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.