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Strommarkt & Netz

Redispatch 2.0

Redispatch 2.0 ist das Verfahren, mit dem Netzbetreiber bei Engpässen Erzeugungsanlagen hoch- oder herunterfahren. Es gilt ab 100 kW Anlagenleistung.

Gilt ab
100 kW
Entschädigung
ja, bilanziell
Privatanlagen
nicht betroffen

Wenn die Leitung nicht reicht

An windigen Tagen erzeugt Norddeutschland mehr Strom, als die Leitungen nach Süden transportieren können. Dann greift Redispatch: Der Netzbetreiber drosselt Erzeugung vor dem Engpass und fährt Kraftwerke dahinter hoch. Seit 2021 sind auch erneuerbare Anlagen ab 100 Kilowatt einbezogen – das ist die Neuerung, die dem Verfahren den Namen „2.0" gab.

Was das für Anlagenbetreiber bedeutet

  • Unter 100 kW: keine Teilnahme, keine Pflichten. Praktisch alle privaten Dachanlagen fallen darunter.
  • Ab 100 kW: Pflicht zur Fernsteuerbarkeit, Übermittlung von Ist- und Planwerten, Anbindung über einen Direktvermarkter oder Dienstleister.
  • Entschädigung: Abgeregelte Mengen werden bilanziell ausgeglichen – Sie erhalten die entgangenen Erlöse erstattet.

Die Abwicklung erfolgt in der Regel über den Direktvermarkter, der ohnehin die Fernwirktechnik betreibt. Für Betreiber von Gewerbeanlagen ist dieser Punkt bei der Auswahl des Vermarkters entscheidend.

Abgrenzung zu anderen Eingriffen

Redispatch wird häufig mit zwei anderen Mechanismen verwechselt. Die 70-%-Regel war eine pauschale Dauerbegrenzung ohne Entschädigung und betraf kleine Altanlagen. Die Steuerung nach § 14a EnWG betrifft dagegen keine Erzeuger, sondern Verbraucher – Wärmepumpen und Wallboxen, die im Engpassfall gedrosselt werden dürfen.

Für Privathaushalte ist Redispatch damit kein Thema. Relevant wird es erst bei großen Dachanlagen auf Gewerbehallen und bei Freiflächenanlagen.

Andere Bezeichnungen: Einspeisemanagement · Netzengpassmanagement

FAQ

Häufige Fragen zu Redispatch 2.0

Ist meine private Solaranlage von Redispatch betroffen?

Nein. Redispatch 2.0 gilt erst ab 100 Kilowatt installierter Leistung. Private Dachanlagen mit 5 bis 20 kWp fallen nicht darunter.

Bekomme ich bei Abregelung durch Redispatch Geld?

Ja. Abgeregelte Strommengen werden bilanziell ausgeglichen, die entgangenen Erlöse werden erstattet. Die Abwicklung läuft meist über den Direktvermarkter.

Alle Fragen und Antworten

Verwandte Begriffe

Das passt zu Redispatch 2.0

Direktvermarktung

Bei der Direktvermarktung wird Solarstrom über einen Händler an der Strombörse verkauft statt fest vergütet. Pflicht ist sie ab 100 kW Anlagenleistung.

Definition lesen

Netzbetreiber

Der Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.

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Lena Krause, Energieberaterin bei solar0, lächelt in die Kamera
Lena KrauseIhre Energieberaterin0800 7652 349
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