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Strommarkt & Netz

Nulleinspeisung

Bei Nulleinspeisung gibt eine Anlage keinen Strom ins Netz ab. Die Erzeugung wird geregelt oder gespeichert, bis der Hausverbrauch sie aufnimmt.

Einspeisung
0 kWh
Vergütung
keine
Sinnvoll bei
Netzengpass, Altanlagen

Wenn nichts ins Netz darf

Bei der Nulleinspeisung regelt ein Sensor am Netzanschlusspunkt die Anlagenleistung so, dass die Einspeisung exakt null bleibt. Produziert das Dach mehr, als das Haus gerade braucht, wird zuerst der Speicher geladen, dann Überschussverbraucher wie der Heizstab zugeschaltet – und wenn auch das nicht reicht, wird die Erzeugung gedrosselt.

Wann das sinnvoll ist

  • Netzengpass: Der Netzbetreiber genehmigt die Anlage nur ohne Einspeisung – in einzelnen Ortsnetzen die einzige Möglichkeit, überhaupt zu bauen.
  • Kein Zählerwechsel möglich: Etwa bei sehr alten Zählerschränken, deren Ertüchtigung teurer wäre als der Ertragsverlust.
  • Vermeidung von Bürokratie: Ohne Einspeisung entfällt die Abrechnung mit dem Netzbetreiber und die steuerliche Behandlung der Einspeiseerlöse. Die Meldung im Marktstammdatenregister bleibt trotzdem Pflicht.
  • Balkonkraftwerke: Hier ist Nulleinspeisung faktisch der Normalfall, weil es ohnehin keine Vergütung gibt.

Was sie kostet

Der Verzicht auf die Einspeisevergütung ist kleiner als gedacht: Bei einer 10-kWp-Anlage mit 65 Prozent Einspeiseanteil sind das rund 490 Euro im Jahr. Deutlich schwerer wiegt der abgeregelte Strom selbst – wer keinen Speicher und keine Überschussverbraucher hat, verschenkt an Sommertagen mehrere Stunden Produktion.

Deshalb gilt: Nulleinspeisung ist eine Notlösung, keine Optimierung. Wer sie fahren muss, sollte die Anlage kleiner dimensionieren, dafür aber einen ausreichend großen Speicher und steuerbare Verbraucher einplanen – koordiniert vom Energiemanagementsystem. Nicht zu verwechseln mit der Abregelung, bei der nur die Spitze gekappt wird.

Andere Bezeichnungen: Zero Feed-in · Überschussvermeidung

FAQ

Häufige Fragen zu Nulleinspeisung

Ist Nulleinspeisung erlaubt?

Ja. Es gibt keine Pflicht, Strom einzuspeisen. Die Anlage muss weiterhin im Marktstammdatenregister gemeldet und die Anlagenanmeldung beim Netzbetreiber durchgeführt werden.

Lohnt sich Nulleinspeisung freiwillig?

Selten. Sie verlieren die Einspeisevergütung und regeln an Sonnentagen Erzeugung ab. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn der Netzbetreiber keine Einspeisung genehmigt oder ein Zählerwechsel unverhältnismäßig teuer wäre.

Alle Fragen und Antworten

Verwandte Begriffe

Das passt zu Nulleinspeisung

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.

Definition lesen

Heizstab

Ein Heizstab wandelt überschüssigen Solarstrom direkt in Warmwasser um. Er ist die einfachste Form, Stromüberschüsse thermisch zu speichern.

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Batteriespeicher

Ein Batteriespeicher puffert überschüssigen Solarstrom für Abend und Nacht. Er hebt den Eigenverbrauch von rund 30 auf 60 bis 80 Prozent.

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Netzbetreiber

Der Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.

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Lena Krause, Energieberaterin bei solar0, lächelt in die Kamera
Lena KrauseIhre Energieberaterin0800 7652 349
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