Abregelung (70-%-Regel)
Abregelung ist die künstliche Begrenzung der Einspeiseleistung einer Solaranlage. Für Neuanlagen bis 25 kWp ist die alte 70-%-Regel seit 2023 entfallen.
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Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deBei Nulleinspeisung gibt eine Anlage keinen Strom ins Netz ab. Die Erzeugung wird geregelt oder gespeichert, bis der Hausverbrauch sie aufnimmt.
Bei der Nulleinspeisung regelt ein Sensor am Netzanschlusspunkt die Anlagenleistung so, dass die Einspeisung exakt null bleibt. Produziert das Dach mehr, als das Haus gerade braucht, wird zuerst der Speicher geladen, dann Überschussverbraucher wie der Heizstab zugeschaltet – und wenn auch das nicht reicht, wird die Erzeugung gedrosselt.
Der Verzicht auf die Einspeisevergütung ist kleiner als gedacht: Bei einer 10-kWp-Anlage mit 65 Prozent Einspeiseanteil sind das rund 490 Euro im Jahr. Deutlich schwerer wiegt der abgeregelte Strom selbst – wer keinen Speicher und keine Überschussverbraucher hat, verschenkt an Sommertagen mehrere Stunden Produktion.
Deshalb gilt: Nulleinspeisung ist eine Notlösung, keine Optimierung. Wer sie fahren muss, sollte die Anlage kleiner dimensionieren, dafür aber einen ausreichend großen Speicher und steuerbare Verbraucher einplanen – koordiniert vom Energiemanagementsystem. Nicht zu verwechseln mit der Abregelung, bei der nur die Spitze gekappt wird.
Andere Bezeichnungen: Zero Feed-in · Überschussvermeidung
Ja. Es gibt keine Pflicht, Strom einzuspeisen. Die Anlage muss weiterhin im Marktstammdatenregister gemeldet und die Anlagenanmeldung beim Netzbetreiber durchgeführt werden.
Selten. Sie verlieren die Einspeisevergütung und regeln an Sonnentagen Erzeugung ab. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn der Netzbetreiber keine Einspeisung genehmigt oder ein Zählerwechsel unverhältnismäßig teuer wäre.
Abregelung ist die künstliche Begrenzung der Einspeiseleistung einer Solaranlage. Für Neuanlagen bis 25 kWp ist die alte 70-%-Regel seit 2023 entfallen.
Definition lesenDie Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Definition lesenEin Heizstab wandelt überschüssigen Solarstrom direkt in Warmwasser um. Er ist die einfachste Form, Stromüberschüsse thermisch zu speichern.
Definition lesenEin Batteriespeicher puffert überschüssigen Solarstrom für Abend und Nacht. Er hebt den Eigenverbrauch von rund 30 auf 60 bis 80 Prozent.
Definition lesenDer Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.